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   BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B   

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BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B (https://dejure.org/2010,52809)
BSG, Entscheidung vom 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B (https://dejure.org/2010,52809)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - B 13 R 37/10 B (https://dejure.org/2010,52809)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Cottbus - S 14 RA 559/02
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 27 R 1733/05
  • BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B
    Das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung ist somit nicht dargetan (vgl auch BVerfG Beschlüsse vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 - BVerfGK 12, 346, 352 f - und vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris RdNr 26 ).
  • BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B
    Das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung ist somit nicht dargetan (vgl auch BVerfG Beschlüsse vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 - BVerfGK 12, 346, 352 f - und vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris RdNr 26 ).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, Kapitel IX RdNr 202 ff).
  • BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B
    Dementsprechend muss zur ausreichenden Darlegung eines entsprechenden Verfahrensmangels aufgezeigt werden, dass der Beschwerdeführer diesen Obliegenheiten nachgekommen ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 6).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B
    Denn ein Gehörsverstoß liegt auch im Falle einer Überraschungsentscheidung nur vor, wenn der Beteiligte seinerseits zuvor alles nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; Nr. 33 S 58).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B
    Denn ein Gehörsverstoß liegt auch im Falle einer Überraschungsentscheidung nur vor, wenn der Beteiligte seinerseits zuvor alles nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; Nr. 33 S 58).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute

    Auszug aus BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B
    6 Die Anbringung eines Unterbrechungs- oder Vertagungsantrags war hier nicht etwa deshalb entbehrlich, weil auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbevollmächtigter nicht damit zu rechnen brauchte, dass das Gericht das im Termin übergebene Gutachten des Dr. C. vom 10.9.2009 bei der Entscheidungsfindung verwerten werde (vgl zu einer solchen Konstellation BSG SozR 4-2700 § 41 Nr. 1 RdNr 15).
  • BSG, 27.04.2010 - B 13 R 43/10 B
    Auszug aus BSG, 31.05.2010 - B 13 R 37/10 B
    Die in der Berufungsverhandlung nach eigenem Vortrag durch einen Prozessbevollmächtigten vertretene Klägerin hat nicht angegeben, nach der Übergabe des neuen Gutachtens von Dr. C. einen Antrag auf Unterbrechung der mündlichen Verhandlung zum zumindest orientierenden Durchlesen des Gutachtens, einen Vertagungsantrag oder einen Antrag auf Schriftsatznachlass gestellt zu haben, um vor einer abschließenden Entscheidung des LSG hierzu fundiert Stellung nehmen zu können; ebenso wenig hat sie ausgeführt, dass das Gericht ihr dazu keine Möglichkeit eingeräumt habe (vgl BSG Beschluss vom 27.4.2010 - B 13 R 43/10 B - RdNr 8).
  • LSG Hessen, 25.09.2012 - L 2 R 308/11

    Schwerbehindertenrecht - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erstattung der

    Schon die Versorgungsanzeige eines Hörgeräteakustikers an die Krankenkasse ist ein Antrag des Versicherten auf Gewährung eines Hörgerätes auch über den später geleisteten Festbetrag hinaus (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010, L 13 R 37/10).
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